QUALIFIKATIONSBESTIMMUNGEN SEGELFLUG
A.1. Es
wird eine Rangordnungsliste (ROL) der Österreichischen Segelflieger erstellt.
A.1.1 Die 15 bestplatzierten Piloten dieser ROL bilden
die Segelflug-Nationalmannschaft (SF-NM) und vertreten somit den OeAeC bei
Europa- und Weltmeisterschaften.
A.2 Segelflug-Staatsmeisterschaften
(SF-STMS).
A.2.1 Die SF-STMS finden im zweijährigen Rhythmus
in den Jahren der Europameisterschaften statt (Jahre mit gerader Jahreszahl).
A.3 An
der SF-STMS sind teilnahmeberechtigt:
A.3.1 die
Piloten der SF-NM;
A.3.2 Österreichische
Piloten, die bei einem ausländischen Wettbewerb nach Punkt B.4.2 mit Faktor 90
oder mehr im Vorjahr (oder bei einem Wettbewerb auf der südlichen Halbkugel, im
gleichen Jahr) einen ersten bis dritten Platz in ihrer Klasse belegt haben;
A.3.3 Piloten,
die von den Landesverbänden im Rahmen des Verteilerschlüssels gemeldet werden.
A.3.4 Ausländische
Piloten nach zur Verfügung stehenden Plätzen.
A.3.5 Über
Streitfragen bei Nennungen entscheidet der BSL.
A.4 Piloten,
die zur Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften vom OeAeC finanziell
unterstützt werden, sind verpflichtet über ihre Erfahrungen zu berichten.
B. ERSTELLUNG DER RANGORDNUNGSLISTE (ROL)
B.1 Die
Listung in der ROL ist klassenunabhängig.
B.1.1 Punkte
können nur in Segelflugwettbewerben der FAI-Klassen (Std., 15m, Offen, 18Meter ) erzielt werden.
B.2 Die
definitive ROL wird jeweils zum 15. September eines jeden Jahres erstellt.
B.2.1 Für
die Beschickung der jeweiligen WM wird eine ROL 15 Monate vor Beginn dieser WM
erstellt.
B.3 Für
ROL-Punkte wird die Summe der drei punktehöchsten Wettbewerbe der letzten 24
Monate vor Erstellung einer ROL berücksichtigt; die vorletzte SF-STMS auch
dann, wenn sie schon über 24 Monate zurückliegt.
B.3.1 Zum Einzug in die Nationalmannschaft muß einer der drei Wettbewerbe eine Ö-STMS sein, darüber hinaus muß ein Wettbewerb im Ausland geflogen sein.
B.3.2 Wird
in einer Klasse keine Ö-STMS durchgeführt, wird jedes Ergebnis als
Dritt-Ergebnis gewertet.
B.3.3 Für
die ROL ist ein Wettbewerb dann wertbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
·
bei Ö-STMS
mindestens 6 Teilnehmer mit österr. Staatsbürgerschaft und mindestens 4
Wertungstage in der jeweiligen Klasse;
·
bei allen
übrigen in- und ausländischen Wettbewerben mindestens 6 Teilnehmer und
mindestens 4 Wertungstage in der jeweiligen Klasse.
B.4 Die
ROL-Punkte werden nach folgender Formel aus der offiziellen Gesamtwertung des
Wettbewerbs errechnet:
Pp
P
= h mal -----
Ps
P.. Zahl der ROL-Punkte aus dem Wettbewerb
h.. Wertungszahl des Wettbewerbs
Pp. Die Punkte des Piloten aus dem Wettbewerb
Ps. Summe
der Punkte des Klassensiegers, bzw. bei einer Ö-STMS die Punkte des
Staatsmeisters der Klasse
B.4.1 P
ist mit 100 zu multiplizieren und auf eine ganze Zahl auf- bzw. abzurunden.
B.4.2 Die
Wertungszahl " h " ist für:
- die
letzte SF-STMS 100
- die
vorletzte SF-STMS 75
- die
letzte EM, WM, Vor-WM 95
- nationale
Meisterschaften in
AUS,
D, F, GB, I, NL, NZ, PL, S, SF, USA 90
- nationale
Meisterschaften in
CH,
DK, H, SLO 85
- nationale
Meisterschaften in
B,
CS, SK 80
- Junioren-WM,
Junioren-EM, 95
- Internationaler
Hahnweide Wettbewerb,
Coupe du monde vol
`a voile, Vinon,
CIM Rieti 90
- Concours internationale de vol `a
voile, Bailleau,
Concours internationale de vol `a
voile, Issoudun,
Hockenheim 85
- Open de France de planeur `a Fayence,
80
- Dolomiten Cup, Lienz, Alpe Adria Cup,
NÖ-Meistercup 70
- Donau Cup, Junioren Meisterschaft,
TALs 50
Bei sonstigen Wettbewerben entscheidet ein Gremium bestehend
aus BSL, dem Präsidenten des Vereins der Nationalmanschaft und einem Vertreter
der ONF, bzw. deren Vertreter, über die Vergabe der Wertungszahl.
B.4.3 Um
die Vergabe der Wertungszahl nach B.4.2 ist spätestens zwei Monate vor Beginn
des Wettbewerbs beim OeAeC schriftlich einzureichen. Die Kommission entscheidet
dann ehestmöglich. Dem Schreiben ist eine vorläufige Nennungsliste beizufügen.
Ist diese nicht greifbar, so ist sie vor Beginn des ersten Wertungstages
vorzulegen.
B.5 Will
ein Pilot ROL-Punkte geltend machen, so hat er innerhalb eines Monats nach
Beendigung des Wettbewerbs Unterlagen, insbesondere Ausschreibung und
Gesamtwertung, sowie eine provisorische Berechnung seiner ROL-Punkte beim OeAeC
vorzulegen.
C.1 Die
Auswahl erfolgt auf Grund der jeweils gültigen, definitiven ROL.
C.2 Piloten haben auf Grund der Reihenfolge
ihrer Plazierung in der ROL entsprechend der zur Verfügung stehenden
Gesamtstartplätze das Recht, an oben angeführten Wettbewerben teilzunehmen. Dabei
haben Piloten, die in der Klasse nennen, in der sie sich qualifiziert haben,
den Vorrang bei der Klassenwahl, gegenüber Piloten, die die Klasse wechseln
wollen. Für jeden Piloten, der auf seinen Startplatz verzichtet, rücken jeweils
die in der ROL folgenden Piloten der NM auf.
C.2.1 Piloten
die zur WM fahren, müssen dies, bzw. die gewählte Klasse bis spätestens ein
Monat nach in Kraft treten der definitiven ROL beim BSL bekannt geben, um bei
einem eventuellen Verzicht, nachrückenden Piloten die Möglichkeit zu geben sich
auf eine Teilnahme bei den Vorbewerben einzustellen.
C.2.2 Als
Klasse, in der man sich qualifiziert hat, gilt jene, in der die höchste
Wertungszahl "h" laut B.4.2 erreicht wurde.
C.2.3 Bei
Gleichbewertung zweier Wettbewerbe zählt jener, mit dem besseren
Punkteergebnis.
C.3 Über
Streitfragen entscheidet der BSL. Diese Entscheidungen müssen begründet werden.
D.1 Die
erste definitive ROL nach diesen Regeln wird am 15.
September 2003 erstellt.
D.2 Die
vorliegenden Bestimmungen sollen eine kontinuierliche
Entwicklung
des Leistungssegelflugs gewährleisten.
D.3 Änderungen
vorliegender Regeln sind nur durch Beschluß
der Landessektionsleiter mit 2-Drittel-Mehrheit möglich.
Die Sektionsleiter