Ausschreibung
für den
9. ALPE - ADRIA
SEGELFLUGCUP 2000
|
1. Veranstalter
1. Österreichischer Aero - Club, Landesverband Kärnten, Sektion Segelflug
| 1.1 |
Daten |
|
| 1.1.2 |
Ort und
Zeitraum des 9. |
ALPE - ADRIA
SEGELFLUGCUPS 2000 |
| 1.1.3 |
Flugplatz |
Feldkirchen/Ossiacher
See (LOKF) |
| 1.2 |
Training |
26. Mai 2000 |
| 1.2.1 |
Eröffnung |
Samstag 27.
Mai 2000, um 09.00 Uhr am Flugplatz Feldkirchen/Ossiacher See |
| 1.2.2 |
Wettbewerbsflüge |
27. Mai bis
03. Juni 2000 |
| 1.2.3 |
Siegererhrung |
03. Juni
2000, um ca 18.00 Uhr am Flugplatz Feldkirchen/Ossiacher See |
| 1.2.4 |
Nach dem 26.
Mai 2000, |
17.00 Uhr
dürfen keine Änderungen der Nennung, sei es Piloten oder
Segelflugzeuge, |
|
vorgenommen
werden. |
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2. Zweck des Wettbewerbes
2.1 Die Vermittlung und Erlangung von Wettbewerbserfahrung.
2.2 Ermittlung des Kärntner Landesmeisters im Segelflug und Sieger des
9. ALPE - ADRIA SEGELFLUGCUP'S 2000 der jeweiligen Klasse.
3. Generelle Bestimmungen
3.1 Der Cup wird nach der GENERELLEN AUSSCHREIBUNG FÜR SEGELFLUGBEWERBE IN ÖSTERREICH und in
Anlehnung an den Sporting Code der FAI, Gen Sec. und Sec. 3 durchgeführt.
3.2.1 Der Cup wird in einer Klasse nur als solcher gewertet, wenn mindestens 6 Piloten am ersten Tag startbereit sind und
mindestens 3 Wertungstage in der Klasse erflogen werden.
3.2.2 Ein Wertungstag ist ein solcher, an dem alle Piloten in der Klasse die Gelegenheit zu einem Start hatten und
mindestens ein Pilot eine wertbare Strecke von nicht weniger als 100 km geflogen ist.
3.3 Der jeweilige bestplatzierte Pilot ist Sieger des Cup´s.
4. Wertungsklassen
4.1 Der Cup wird in der 15 Meter bzw. Offenen und in der Standardklasse gewertet. Sollten in einer Klasse nicht genügend
Teilnehmer zustande kommen, behält sich die Wettbewerbsleitung vor, Klassen zusammenzulegen.
4.2 Motorsegler:
4.2.1 Es sind alle Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk, selbststartend oder nicht selbststartend zugelassen. Betätigt ein
Teilnehmer während der Flugaufgabe das Triebwerk, so gilt er als am letzten korrekt umrundeten Wendepunkt
als gelandet.
5. Teilnahmeberechtigung
5.1 Alle österreichischen Piloten
5.2 Piloten von anderen Aero Clubs - sofern sie den Bestimmungen, wie sie in Punkt 8 der Ausschreibung erläutert werden,
entsprechen.
6. Absage oder Abbruch und Ausnahme der Regeln
6.1 Der Veranstalter des Cup's behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen oder abzubrechen, sofern
unvorhersehbare Umstände dies notwendig erscheinen lassen.
6.2 Jeder Teilnehmer, Pilot oder Helfer, ist verpflichtet, vorliegende Regeln und die relevanten Bestimmungen des SC
der FAI zu kennen und in vollem Umfang anzuerkennen.
6.3 Der Veranstalter des Cup's anerkennt keine, wie auch immer gearteten Ersatzansprüche von Teilnehmer, die mit der
Durchführung, der Absage oder einem Abbruch zusammenhängen.
6.4 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich den Anti-Dopingbestimmungen der Österreichischen BSO zu unterwerfen und
auf Verlangen für einen Anti-Dopingtest zur Verfügung zu stehen.
7. Nennungen
7.1 Nennungen haben bis 10. Mai 2000 mittels des aufgelegten Formulars bei der Sektion Segelflug -
Martin Huber, Seitenberg 14, 9560 Feldkirchen, einzutreffen. Verspätete Nennungen können nur berücksichtigt
werden, wenn Startplätze verfügbar sind.
7.1.1 Das Nenngeld beträgt ATS 1.500,-- und ist mittels beiliegendem Erlagschein gleichzeitig mit der Nennung zu entrichten.
7.2 Eventuelle Ersatzpiloten werden bis zum 25. Mai 2000 verständig, ob ihre Teilnahme möglich ist.
7.3 Das Nenngeld beinhaltet folgende Leistungen:
* Organisation des Wettbewerbs,
* Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare,
* laufende Information über Wetter und Ergebnisse.
7.4 Für den Cup wird die Generalkarte 1:500.000 vorgeschrieben und ist von den Piloten mitzubringen.
7.5 Sind in einer Klasse weniger als 6 Teilnehmer, so werden Klassen zusammengelegt.
12. Qualifikation der Piloten
8.1 Piloten müssen
* einen gültigen Segelflugschein mit F-Schleppberechtigung,
* eine gültige FAI Sportlizenz besitzen und
* die Silber C und mindestens 1000 km Segelstreckenflugerfahrung haben
8.2 Jeder Konkurrent sollte eine Unfallversicherung mit Wettbewerbseinschluss abschließen
8.3 Ausländische Teilnehmer müssen gegebenenfalls die Anerkennung ihrer Dokumente vorlegen.
9. Medaillen und Preise
9.1 Jeder Kärntner Klassensieger des Cup's erhält die Medaille des Kärntner Landesmeisters im Segelflug.
9.2 Ehrenpreise und Pokale werden entsprechend ihrer Anzahl vergeben.
10. Erfordernisse für das Fluggerät
10.1 Für jedes Flugzeug sind folgende Dokumente vorzulegen, bzw. auch an Bord mitzuführen:
* gültiger Zulassungsschein,
* gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis oder 'permit to fly',
* Haftpflichtversicherung (gültig auch für Wettbewerbe) und
* Zulassung für das Funkgerät
10.2 An Bord sind mitzuführen:
* ein funktionsfähiger Fallschirm,
* ein ELT (Halterung sicher/fix montiert),
* ein von der ONF bzw. IGC anerkannter Datenlogger,
* ein Funkgerät.
10.3 Jedes Segelflugzeug darf nur in jener Konfiguration verwendet werden, in der es am ersten Wettbewerbstag geflogen wurde.
11. Wettbewerbskennzeichen
11.1 Wettbewerbszeichen sollen aus zwei Buchstaben, zwei Zahlen oder einer Kombination aus Buchstaben und
Zahl bestehen.
11.2 Das Wettbewerbszeichen ist unter der rechten Tragfläche, ca. 80% der Flügelbreite hoch, und auf beiden Seiten
des Seitenruders, etwa 40 cm hoch, in klarer Schrift anzubringen.
11.3 Wird das gleiche Wettbewerbskennzeichen zweifach genannt, so hat das im Aero Club registrierte Wettbewerbs-
kennzeichen Vorrang. bzw. muss jener Pilot, dessen Nennung später eingetroffen ist, sein Zeichen ändern
12. Pilotenvertreter, Beschwerden und Proteste
12.1 Im Rahmen des Eröffnungsbriefings wählen die Piloten einen Pilotensprecher und einen Ersatzmann.
12.1.1 Die Aufgaben der Pilotensprecher ist es, der Wettbewerbsleitung beratend zur Verfügung zu stehen und die
Interessen von Piloten und Helfern wahrzunehmen.
12.2. Erachtet sich ein Teilnehmer als benachteiligt, kann er selbst oder über einen Pilotensprecher beim Wettbewerbs-
leiter eine Beschwerde vorbringen. Diese muss innerhalb von 12 Stunden nach Bekannt werden des Grundes
eingebracht werden.
12.2.1 Über eine Beschwerde entscheidet der Wettbewerbsleiter spätestens innerhalb von 12 Stunden.
12.3. Gegen die Ablehnung einer Beschwerde kann der Teilnehmer innerhalb von 12 Stunden (am letzten
Wettbewerbstag 6 Stunden) schriftlich Protest einlegen.
12.3.1 Die Protestgebühr beträgt ATS 500,-- und verfällt, wenn dem Protest nicht vollständig stattgegeben wird.
12.3.2 Über den Protest entscheidet ein Gremium bestehend aus der Organisation, der Wettbewerbsleitung und
dem Pilotensprecher
12.3.3 Proteste sind nur gegen Interpretationen der Regeln möglich, nicht jedoch gegen die Regel als solche.
13. Beschädigungen von Flugzeugen
13.1 Wird ein Flugzeug beschädigt, so kann es repariert werden, wobei Teile wie Fahrwerk, Leitwerk, Haube, Bremsen, I
Instrumente, Verkleidungen usw. durch gleichartige Teile ausgetauscht werden können.
13.2 Teile wie Rumpf oder Tragflächen, sowie das komplette Flugzeug dürfen, mit Zustimmung des Wettbewerbsleiters,
ausgetauscht werden.
14. Verbot fremder Hilfe
14.1 Der Wettbewerb soll ausschließlich zwischen individuellen Piloten ausgetragen werden.
14.2 Funkgeräte dienen ausschließlich der Nachrichtenübermittlung zwischen Piloten, deren Helfern und der
Wettbewerbsleitung. Sie dürfen nicht als Navigationshilfe eingesetzt werden. Eine Kontaktaufname mit ATC's ist
unzulässig, außer sie wird von der Wettbewerbsleitung vorgeschrieben oder dient zur Einholung von Landeanweisungen.
14.3 Satelitennavigation ist erlaubt.
14.4 Mobiltelefone sind den Fernmeldegesetzen entsprechend zu handhaben.
15. Wettbewerbsaufgaben
15.1.1 Geschwindigkeitsaufgaben über eine vorgegebene Strecke mit einem oder mehreren Wendepunkten.
15.2 Die Wettbewerbsleitung kann Aufgaben auch für nur eine oder mehrere Klassen ausschreiben.
15.3 Die Aufgaben für die einzelnen Klassen können verschieden sein.
15.4 Eine Aufgabe darf nach Öffnung der Abflugpunkte nicht neutralisiert werden, außer das Wetter verschlechtert sich derart,
dass eine sichere Durchführung der Aufgabe nicht möglich ist.
15.5 Foto-Vache als Außenlandung.
15.5.1 Als eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit hängt die Wettbewerbsleitung die aktuelle Koordinatenliste des
ÖAeC-Sektion Segelflug aus. Diese Orte bzw. Koordinatenpunkte können als Beweis, dass der Pilot diesen Ort erreicht
hat, aufgezeichnet werden.
15.5.2 Der Nachweis ist durch mindestens eine Positionsaufzeichnung innerhalb eines Radiuses von 500 Meter des
Foto-Vache-Punktes zu erbringen.
15.5.3 Einzig diese Punkte werden als wertbare Foto-Vache-Punkte anerkannt, die mehr als 10 km von allen Wendepunkten
der offiziellen Tagesaufgabe entfernt liegen.
15.5.4 Ein Foto-Vache unterbricht definitiv die Vollendung der Tagesaufgabe. Der Pilot kann anschließend noch die
Tagesaufgabe zu Ende fliegen, zum Zielflugplatz zurückkehren oder ein Gebiet anfliegen, in dem eine Außenlandung
möglich ist. In keinem der Fälle erfolgt ein Punkteabzug seiner berechneten Foto-Vache-Strecke.
16. Briefing
16.1 Jeden Tag wird ein Briefing abgehalten, bei dem der Flugbetrieb und das Wetter erläutert und die Sieger des Vortages
geehrt werden.
16.2 Die Teilnahme am Briefing ist für alle Piloten zwingend vorgeschrieben.
16.3 Flugsicherheitsmaßnahmen, die beim Briefing besprochen werden, sind in ihrem Wert den Regeln gleichzusetzen.
17. Flugsicherheit
17.1 Wolkenflug ist verboten.
17.2 Jedes Flugzeug darf nur innerhalb der im Lufttüchtigkeitszeugnis (oder permit to fly) angeführten Grenzwerte
geflogen werden.
17.3 Aus Sicherheitsgründen kann die Verwendung von Wasserballast beschränkt oder untersagt werden.
17.4 In einem Umkreis von 10 km vom Startflugplatz dürfen nur Linkskreise geflogen werden. Außerhalb dieser Zone
hat jeder Pilot in der Richtung zu kreisen, in dem andere bereits im gleichen Aufwind kreisen.
17.5 Die Verwendung von Gurten und Fallschirm ist zwingend vorgeschrieben.
17.6 Fliegen nach ECET ist verboten. ECET wird täglich veröffentlicht. Landungen nach ECET führen zur Disqualifikation
für den Tag.
17.7 Im Falle einer Kollision müssen die beteiligten Flugzeuge landen, wenn die Flugtüchtigkeit ihres Flugzeuges in
Frage gestellt ist.
17.8 Die Starts können unterbrochen werden, wenn Gefahr im Verzuge ist. Verlängert sich die Unterbrechung, so dass
bereits im Fluge befindliche Konkurrenten einen ungerechtfertigten Vorteil haben könnten, muss der Wettbewerbsleiter
die Aufgabe neutralisieren.
17.9 Andere Teilnehmer gefährdende Flugmanöver, insbesondere plötzliches Hochziehen nach dem Überflug der Ziellinie,
sind verboten.
18. Startaufstellung und -reihung, Start und Schleppen
18.1 Die Startaufstellung für den ersten Tag wird ausgelost; für die folgenden Tage erfolgt eine Verschiebung um etwa 25 %.
18.2 Die Startaufstellung und -reihung wird am frühen Morgen des veröffentlicht.
18.3 Normalerweise wird die Startaufstellung vor dem Briefing durchgeführt.
18.4 Das Abfluggewicht kann vor der Startaufstellung kontrolliert werden.
18.5 Jeder Pilot hat das Recht auf drei Starts. Verzichtet er auf den ersten Start oder ist nicht startbereit, so verliert er
diesen Start.
18.6 Schleppkurse, -höhe und Ausklinkpunkt werden beim Briefing verlautbart; ebenso der Platzbereich, wo Flugzeuge
während des Startvorganges landen können.
18.7 Die Piloten klinken aus, wenn das Schleppflugzeug mit den Flügeln wackelt. Hochziehen vor dem Ausklinken ist verboten.
18.8 Muss ein Pilot wieder landen, so reiht er sich am Ende der Startaufstellung ein; ist eine andere Klasse am Start,
so reiht er sich am Ende derselben ein.
18.9 Ein Ausklinken am Boden oder auf Verlangen des Schlepppiloten vor Erreichen der Ausklinkhöhe gilt nicht als Start,
auch wenn der Pilot außerhalb des Flugplatzes landet. Er muss sich baldmöglichst wieder an der Startstelle befinden.
18.10 Ein Pilot, der nach einem normalen Schlepp außerhalb des Flugplatzes landet, oder den Hilfsmotor seines
Segelflugzeuges in Betrieb nimmt, darf an diesem Tag nicht wieder starten.
18.11 Wird der Startbeginn verschoben, so verschieben sich alle anderen Zeiten entsprechend.
19. Abflug
19.1 Ein Abflugpunkt ist ein Koordinatenpunkt dargestellt in Grad-Minuten-Sekunden.
19.2 Die Freigabe des Abflugpunktes erfolgt frühestens 15 Minuten nach Landung des letzten Schleppflugzeuges und
wird auf einer zu verlautbarenden Frequenz bekanntgegeben.
19.3 Die geflogene Strecke wird ab dem Abflugpunkt gerechnet.
19.4 Ein korrekter Abflug ist dann gegeben, wenn eine Linie mit 20km Länge mit Zentrum Abflugpunkt und 90
(auf die Kurslinie stehend, letztmalig in Richtung erster Wendepunkt überflogen wird. Bei Distanzaufgaben
wenn eine Linie mit 20km Länge mit Zentrum Abflugpunkt und 90( auf die beim Briefing verlautbarte Startrichtung
in Startrichtung letztmalig überflogen wird.
19.5 Ein Abflug ist dann gültig wenn die Loggeraufzeichnung zeigt,
a) eine gerade Linie, bestimmt durch zwei aufeinanderfolgende Datenpunkte, die die Abfluglinie schneidet, und
19.6 Als Abflugzeit gilt die Zeit auf dem Datenlogger, die als letzte vor Überfliegen der Startlinie aufgezeichnet wurde.
19.7 Eine maximale Abflughöhe und Grundgeschwindigkeit können vom Veranstalter vorgeschrieben werden.
20. Ausrüstung und Beurkundung
20.1 Jedes Segelflugzeug muss mit einem Flugschreiber (von der IGC oder vom ÖAeC - ONF anerkannt)
ausgerüstet sein. Dieser ist vom Piloten bereitzustellen.
20.2 Flugschreiber (Datenlogger)
20.3 Ein Wendepunkt ist ein Koordinatenpunkt dargestellt in Grad-Minuten-Sekunden.
20.3.1 Eine korrekte Umrundung eines Wendepunktes ist dann gegeben, wenn eine Aufzeichnung eines Positionspunktes
innerhalb eines Zylinders mit Radius 500m mit Zentrum Wendepunkt auf dem Datenlogger erfolgt.
20.3.2 Fehlt ein Wendepunkt oder wurde ein falscher Punkt dokumentiert oder ist der Wendepunkt nicht identifizierbar so
gilt der Pilot am letzten, korrekt dokumentierten Wendepunkt als gelandet.
20.3.3 Wurde die Flugwegaufzeichnung während des Fluges abgebrochen, so wird die letzte Positionsaufzeichnung
als Landeort gewertet.
21. Ziellinie und Landung
21.1 Die Ziellinie wird beim Eröffnungsbriefing erläutert.
21.2 Drei Kilometer vor Überfliegen der Ziellinie bzw. bei Direktlandung meldet sich der Pilot auf der Wettbewerbsfrequenz
mit seinem Wettbewerbskennzeichen unter Angabe der zum Überflug fehlenden Minuten. Bei Direktlandung teilt er
dies ausdrücklich mit.
21.3 Die Ziellinie bestätigt die Anmeldung, nicht aber den Überflug.
21.4 Eine Mindest- und Maximalhöhe kann vorgeschrieben werden.
21.5 Als Überflugzeit gilt die erste Postitionsaufzeichnung nach der Ziellinie.
21.5.1 Bei Direktlandung gilt die erste Positionsaufzeichnung nach der Schwelle als Überflugzeit.
21.6 Das Landeverfahren wird beim Briefing erläutert und Weisungen zur Vorgangsweise auf der Wettbewerbsfrequenz
gegeben.
21.7 Nach der Landung ist das Landefeld unverzüglich zu räumen.
21.8 Dokumentation mit Flugschreiber.
21.9 Die Flugaufzeichnung ist kurz nach der Landung unter dem Beisein des dafür vorgesehenen Sportzeugen
auszulesen (data logger file auf 31/2" Diskette) und samt der Landemeldung der Wettbewerbsleitung innerhalb
von 30 Minuten nach der Landung zu übergeben.
22. Aussenlandungen
22.1 Als Landeort wird jener gültige Aufzeichnungspunkt herangezogen, an dem das Flugzeug zum Stillstand gekommen ist.
22.2 Um das Risiko einer Außenlandung zu reduzieren besteht die Möglichkeit eine Logger Außenlandung durchzuführen.
Als Landeort wird die aufgezeichnete Position herangezogen die innerhalb des Zeitlimits (Distanzaufgaben) liegt und
für die sich die maximale Wertungsdistanz für den Teilnehmer ergibt.
22.3 Passiert eine Außenlandung nach schließen der Ziellinie, wird als Logger Außenlandung jener Aufzeichnungspunkt
herangezogen der vor Schließen der Ziellinie liegt.
22.4 Konkurrenten die den Hilfsmotor Ihres Segelflugzeuges nach einem gültigen Abflug in Betrieb nehmen, gelten an dem
Punkt und der Zeit als gelandet an dem sie den Motor in Betrieb nehmen.
22.5 Die Daten der ausgefüllten Außenlandebescheinigung sind dem Startflugplatz telephonisch zu übermitteln.
Der Datenlogger ist nach der Rückkehr umgehend abzuliefern.
22.6 Rückschlepps von Flugfeldern sind gestattet.
23. Wertung
23.1 Wertungspunkte werden mit einer Dezimalstelle errechnet.
23.2 Konkurrenten, welche nicht auf einem Flugfeld landen, bekommen die wertbare Strecke um 5% reduziert.
23.3 Strafpunkte werden von den Tagespunkten abgezogen. Flüge, die disqualifiziert werden, gehen nicht in die
Wertung ein. (Pilot gilt als nicht gestartet.)
24. Berechnung der Punkte
24.1 Alle Strecken werden vom letzten gewählten Abflugpunkt errechnet. Ausnahme siehe Pkt.23.3
24.2 Es wird mit Handycapwertung gerechnet.
h = Handycapfaktor der Index Liste
hmin = Niederster Handycapfaktor der teilnehmenden Flugzeuge
h
Hk = -------------
hmin
24.3 Geschwindigkeitsaufgaben
24.3.2 Die verfügbare Höchstpunktezahl ist der niedrigere der folgenden Werte:
Pmax = 1000 oder Pmax = 400 x D/V - 200,
wobei: D = die sich von den Abflugpunkten der Klasse gemessene am längsten ergebende Strecke.
V = schnellste Geschwindigkeit des Tages in Km/h.
24.3.3 Formel für Konkurrenten, die Aufgabe vollenden:
Pu (nicht korrigierte Punkte) = PD + PV
RN
PD = RD x (1 - 2 x ----------- ) x Pmax
3
wertbare Strecke (in Km)
RD = ------------------------------------------
Länge der Aufgabe (in Km)
"Länge der Aufgabe" ist die sich von den Abflugpunkten der Klasse gemessene am längsten ergebende Strecke.
Zahl der Konkurrenten mit mehr als 2/3 der besten Geschwindigkeit
RN = ---------------------------------------------------------------------------------------------------
Zahl der Konkurrenten, die mindestens einen Start hatten.
PV = 2 x (RV-2/3) x RN x Pmax, wobei
Geschwindigkeit des Piloten
RV = ---------------------------------------------------
Beste Geschwindigkeit des Tages
Ist PV ein negativer Wert, wird er negiert, ebenso für Konkurrenten, die die Aufgabe nicht erfüllen.
24.4 Distanzaufgaben oder Geschwindigkeitsaufgaben, die kein einziger Konkurrent vollendet.
24.4.1 Die verfügbare Höchstpunktezahl ist der niedrigere der folgenden Werte:
PM = 1000 oder PM = 5 x D - 250, wobei D die Länge der Aufgabe oder die längste wertbare Strecke ist.
24.4.2 Formel:
PU = RD x PM
wertbare Strecke des Konkurrenten (in Km)
RD = ---------------------------------------------------------------------------------
Länge der Aufgabe od. längste wertbare Strecke (in Km)
24.5 Distanzaufgaben
24.5.1 Die Wettbewerbsleitung bestimmt eine gewisse Anzahl an Wendepunkten und eine minimale Wertungszeit.
24.5.2 Der Teilnehmer bestimmt seine Aufgabe aus dieser Wendepunktliste.
24.5.3 Die Aufgabe muss folgende Regeln erfüllen:
24.5.3.1 Es dürfen maximal 10 Wendepunkte angeflogen werden, wobei eine jede Umrundung eines Wendepunktes
als ein Wendepunkt gezählt wird.
24.5.3.2 Der Abflugpunkt und der erste Wendepunkt werden von der Wettbewerbsleitung festgelegt und sind in die
Strecke mit einzubeziehen.
24.5.3.3 Die Wendepunkte sind mit Ausnahme des Ersten Wendepunktes in beliebiger Reihenfolge zu umrunden.
Ein Wendepunkt darf nochmals umrundet werden, wenn dazwischen zwei korrekte Umrundungen anderer
Wendepunkte liegen. Einzige Ausnahme davon ist der vorletzte Wendepunkt. Nach Umrundung von diesem
darf zum vorhergegangen Wendepunkt zurückgeflogen werden. Der Startflugplatz gilt als Wendepunkt.
24.5.3.4 Die gewertete Strecke ist die vom Abflugpunkt über die Wendepunkte bis zum Landeort gemessene Strecke.
Ist der Teilnehmer nach Ende der Wertungszeit noch in der Luft, dann wird die Strecke bis zu dem
Aufzeichnungspunkt gerechnet an dem er sich zum Zeitpunkt des Zeitablaufes befindet. Beendet der Teilnehmer
seinen Wertungsflug auf dem Flugplatz, dann wird seine Wertungsstrecke um 15% erhöht.
24.6 Tagesfaktor
Die unkorrigierten Punkte Pu bzw. Pu2 bei Handycapwertung werden mit dem Tagesfaktor 'f' multipliziert,
um die korrigierten Punkte Pc zu erhalten.
Bei Verwendung des Handycapfaktors Hk sind die unkorrigierten Punkte Pu durch diesen zu dividieren.
Das so ermittelte Punktemaximum ist gleich 1000 (Pmax) zu setzen. Die Punkte der Teilnehmer sind mit dem
daraus resultierenden Aufschlag zu multiplizieren, um die Punkte Pu2 zu erhalten.
Pu
PuHk = -------
Hk
1000 (Pmax) x PuHk
Pu2 = -----------------------------------
max PuHk
n
f = 1,25 x -----------
N
n - ist die Zahl der Piloten, die eine wertbare Strecke von mindestens 100 Km erreichen,
N - ist die Zahl der Piloten, die zumindest einen Start oder die Möglichkeit hierzu hatten.
Ist 'f' größer als 1, wird es als 1 angenommen.
24.7 Die korrigierten Punkte Pc stellen die Tagespunkte des Piloten dar.
25. Strafpunkte
25.1 Für Übergewicht bis 100 Punkte
25.2 Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften 100 Punkte bis Disqualifikation
25.3 Unrichtige oder unvollständig Angaben,
Nicht- Telephonieren nach der Außenlandung 50 Punkte
25.4 Betrug oder versuchter Betrug Disqualifikation
25.5 Nichteinhalten der Mindestüberflughöhe 50 Punkte
25.6 Andere Übertretungen nach Ermessen. (Minimum 20 Punkte)
Beilage - Ergänzung zur Ausschreibung für den Cup
1. Helfer
1.1 Jeder Pilot muss während der gesamten Dauer des Cup's über Helfer verfügen.
1.1.1 Mitarbeiter des Ausrichters dürfen nicht als Helfer herangezogen werden.
Während des Startvorganges muss jeder Pilot über mindestens einen Helfer verfügen.
Feldkirchen, am 31. Jänner 2000
Martin Huber
Sektionsleiter Segelflug
Als (word.doc) download
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